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Preisliste
Ihnen steht eine
Doppelhaushälfte mit Garten und Freisitz zur
Verfügung,
SAT-TV und auch einer Waschmaschine.
4 Betten befinden sich in 2 Schlafzimmern,
Autostellplätze sind direkt am Gebäude.
Die Bushaltestelle (Linie 1403) ist 20 Meter vom Haus entfernt.
Bahnanbindung 8 Minuten Fußweg, Zugfahrt in alle Richtungen.
Einkaufsmöglichkeiten 5 Minuten Fußweg.
Raucher bitte vor die Türe! ;-)
Keine Tiere.
Kostenloses WLAN
Bettwäsche wird ebenfalls kostenfrei gestellt.
1 - 2 Personen pro Nacht..... 60,- EUR - jede
weitere Person 20,-
EUR
zzgl. Endreinigung 30,00 EUR.
- Der nachfolgende Preisrechner beinhaltet auch den Belegungsplan -
Klick auf den Kalender:
ROT =
belegt GRÜN
= frei
Unsere
AGB
1
. Geltungsbereich
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses
zwischen
Anbieter und dem Mieter, nachfolgend Gast genannt.
(2) Eventuelle andere Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur
Anwendung,
wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen
Bedingungen sind
nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt
hat.
2
.
Beherbergungs- bzw. Mietvertrag
(1)
Der Beherbergungs- bzw. Mietvertrag kommt
zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch
oder
schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit
die
Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für
den
Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast
als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre
Richtigkeit hin
zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der
Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich
Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als
vertraglich
vereinbart.
3
. Leistungen,
Preise, Zahlung
(1)
Der
Anbieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus
bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses
und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten
Preise des Anbieters zu zahlen.
(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl
der
Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht
maximal
für vier Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber
hinausgehenden
Anzahl von Personen ist nicht möglich.
(4) Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten
Preises
sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist
spätestens am
Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem
Zeitpunkt in
bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer
anderen
Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als
Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(5) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine
angemessene
Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung
vereinbarten Preis
sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen.
Sofern
eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung verlangt wird, ist diese
am 8.
Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der
Anbieter bis
zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen
Zahlungseingang
verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom
Anbieter
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so
ist der
Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast
schriftlich per Brief, Fax oder Mail mitteilen.
4
.
Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1)
Der Gast hat das ihm überlassene
Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur
Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr
gilt die
Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die
Mitbewohner und
Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke
einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast
verpflichtet,
bei Verlassen der Ferienwohnung die Türen geschlossen zu halten,
sämtliche
Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische
Geräte
auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nicht erlaubt.
Werden
Tiere ohne Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dies zur
sofortigen
Beendigung des Beherbergungsvertrages führen und zu einer
Reinigungspauschale
in Höhe von bis zu 200,00 €.
(4) Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei
Zuwiderhandlungen kann
der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 €
verlangen.
Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet.
(5) Die Nutzung des Internets ist nach Zustimmung der
Nutzungsbedingungen
kostenfrei gestattet. Strafbare Handlungen (insbesondere
widerrechtliche
Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und
strafrechtlich
verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein
der
Gast. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.
(6) Die Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im
Ferienhaus nicht
erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl angebrachte Dekoration o. ä.
allein und
stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum
Ersatz von
Schäden durch die Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus,
insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des
Gastes
ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.
Der
Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab
informieren,
es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht
zumutbar
oder unmöglich.
5
.
Rücktritt vom Vertrag
(1)
Ein Rücktritt des Gastes von dem
mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des
Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem
Vertrag
auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters
oder einer
von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des
Anbieters
ist der Gast zur Stornierung bis 7 Tage vor Anreise berechtigt. Im
Übrigen gilt folgendes:
Stornierung
bis spätestens
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Höhe
des zu entrichtenden
Übernachtungspreises
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5 Tage vor Anreise
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50 %
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3 Tage vor Anreise
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100 %
|
Es
wird der Abschluss einer
Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Stornierungen
müssen schriftlich
gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer
mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs
der
Stornierung beim Anbieter.
(3) Bei das vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienhauses hat der
Anbieter
die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Ferienhauses sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom
Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.
B. bei
höherer Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände
die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, z. B. Krankheit oder Unfall
des
Anbieters. Ferner, wenn das Ferienhaus unter irreführender oder
falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des
Zwecks
oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren,
gebucht wurde
oder die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird und
der
Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der
Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden der Nachbarn oder das
Ansehen des
Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
(5) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw.
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem
Rücktritt
bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein
Anspruch des
Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Anreise- oder Hotelkosten
wird
nicht übernommen. Der Gast hat dem
Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts
bzw.
einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
6
. Haftung
(1)
Der Anbieter haftet für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den
gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet.
Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird
sich der
Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen,
die
Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das
ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und
einen
möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie
gelten
nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung
des
Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich
ausgeschlossen. Dies
gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der
Ferienwohnung
verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder
seine
Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder
am
Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine
private
Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist
verpflichtet, dem
Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch
bei
solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken
können
(z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der
Anbieter
haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der
jeweiligen
gesetzlichen Frist.
7
. An- und
Abreise, Schlüsselübergabe
(1)
Die Ferienwohnung steht am
Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis
22.00
Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab
ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr
kann
ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter
vereinbart wurde. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht
werden,
sollte das Ferienhaus ausnahmsweise einmal nicht pünktlich um 15.00 Uhr
bezogen
werden können.
(2) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um
10.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter behält sich vor, eine
verspätete
Abreise in Rechnung zu stellen.
(3) Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den
Anbieter
oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn
dies mit
dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf
dem Tisch
in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der
Gast ist
verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu
kontrollieren.
(4) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter
Schadensersatz
für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu
leisten.
8
.
Datenschutz
Die
vom Gast angegebenen
persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben,
es sei
denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
9
.
Schlussbestimmungen
(1)
Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den
Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Dörfles-Esbach /Deutschland.
Gerichtsstand
für Mietrecht und allgemeiner Gerichtsstand ist Coburg.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den
persönlichen
Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte
wird ausdrücklich
widersprochen.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig
sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
Zweck der
zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen
Vorschriften.
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